Rechtsprechung
OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2014 - 12 A 2808/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung zur Kostentragung für Leistungen der Kinderhilfe und Jugendhilfe hinsichtlich fiktiver Zuständigkeit nach dem Tod beider Elternteile
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verpflichtung zur Kostentragung für Leistungen der Kinderhilfe und Jugendhilfe hinsichtlich fiktiver Zuständigkeit nach dem Tod beider Elternteile
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen, 08.11.2012 - 2 K 5495/09
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2013 - 12 A 2808/12
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2014 - 12 A 2808/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 14.11.2013 - 5 C 31.12
Rückerstattung; Rückerstattungsanspruch; Anspruch auf Rückerstattung; …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2014 - 12 A 2808/12
Auch das Bundesverwaltungsgericht schließe in einem Urteil ebenfalls vom 14. November 2013 - 5 C 31.12 - (juris) nicht aus, dass ein Kind, welches im Gebiet der dortigen Beklagten in einem Krankenhaus geboren wurde und nie bei seinen Eltern gelebt hat, den gemeinsamen Aufenthalt der Mutter im Gebiet der Beklagten teilen könne.Ein anderes Ergebnis gebe mit Blick auf die am Wortlaut des § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I orientierte ständige höchstrichterliche Rechtsprechung auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. November 2013 - 5 C 31.12 - nicht vor, wenn dieses mangels Entscheidungserheblichkeit die Frage übergehe, ob bei den Eltern bereits ein gewöhnlicher Aufenthalt begründet worden sein könnte.
- BVerwG, 14.11.2013 - 5 C 25.12
Rückerstattung; Rückerstattungsanspruch; Anspruch auf Rückerstattung; …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2014 - 12 A 2808/12
Mit Urteil vom 14. November 2013 - 5 C 25.12 - (juris) hat das Bundesverwaltungsgericht der besagten Rechtsprechung des Senats eine Absage erteilt und klargestellt, dass sich im Rahmen von § 86 Abs. 4 SGB VIII bei mangelndem gewöhnlichen Aufenthalt die örtliche Zuständigkeit immer nur nach dem tatsächlichen Aufenthalt vor Beginn der Leistung richte.Anfänglich geäußerte Bedenken des Klägers gegen die Argumentation des Verwaltungsgerichts sind in dem Umfang ausgeräumt worden, in dem das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Urteil vom 14. November 2013 - 5 C 25.12 - bestätigt hat, dass der Anwendungsbereich des § 89a Abs. 2 SGB VIII, mit dem das Verwaltungsgericht die zur Rückabwicklung gestellte Erstattung zugunsten der Beklagten gerechtfertigt hat, im Wege der Analogie auf die Fälle zu erstrecken ist, in denen dem nach § 86 Abs. 6 SGB VIII zuständig gewordenen örtlichen Träger - hier der Beklagten - gegen einen anderen örtlichen Träger - hier der Stadt S. - ein Kostenerstattungsanspruch nach § 89a Abs. 3 SGB VIII zusteht und letzterer seinerseits während der Leistung einen Kostenerstattungsanspruch gegen den überörtlichen Träger - also hier den Kläger - nach § 89 SGB VIII gehabt hätte.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2022 - 12 A 595/19
Erstattung von erbrachten Aufwendungen im Zusammenhang mit der Gewährung von …
Nach dem Urteil des OVG NRW vom 27. März 2014 - 12 A 2808/12 - teile ein im Krankenhaus geborenes Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt mit der Mutter, wenn Krankenhaus und gewöhnlicher Aufenthalt der Mutter im selben Jugendamtsbezirk lägen und keine objektiven Hinderungsgründe vorlägen, die der Versorgung durch die Mutter entgegenstünden.